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   VGH Baden-Württemberg, 30.07.1987 - 5 S 2906/86   

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VGH Baden-Württemberg, 30.07.1987 - 5 S 2906/86 (https://dejure.org/1987,1256)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.1987 - 5 S 2906/86 (https://dejure.org/1987,1256)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 1987 - 5 S 2906/86 (https://dejure.org/1987,1256)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 1, 2, 3, 4, 5

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 63
  • VBlBW 1988, 72
  • DVBl 1988, 704 BRS 51 Nr. 140 (Leitsatz) BRS 51 Nr 141 (Leitsatz) BRS 51 Nr 373 (Leitsatz) BRS 51 Nr 1270 (Leitsatz) BRS 47 Nr 30 (Leitsatz) BRS 47 Nr 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.1981 - 5 S 527/80

    Normenkontrolle; Nachteil; Bebauungsplan; ungehinderte Aussicht; privater Belang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.07.1987 - 5 S 2906/86
    Es kann einen Nachteil im Sinne von VwGO § 47 Abs. 2 S 1 darstellen, wenn die durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans bislang gewährleistete freie Aussicht von einem Wohngrundstück durch die Änderung dieses Bebauungsplans beeinträchtigt wird (Vergleiche VGH Mannheim, Beschluß vom 14.11.1981, 5 S 527/80, VBlBW 1981, 357).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 3 S 307/90

    Die Änderung eines Bebauungsplans (nur Flachdächer zugelassen) dahingehend, daß

    Ein Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 S 1 VwGO kann vorliegen, wenn die durch die bisherige Festsetzung eines Bebauungsplans (nur Flachdächer) mitgeschützte Aussichtslage für Oberliegergebäude durch die Änderung dieses Bebauungsplans (Zulassung auch von Walmdächern bis zu 25 Grad Dachneigung) mehr als nur geringfügig beeinträchtigt wird (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 30.07.1987 - 5 S 2906/86 -, VBlBW 1988, 72).

    Denn anders als im Regelfall, in dem die Blickbeziehung zur Umgebung vom Plangeber als bloße Chance ohne planungsrechtlichen Schutz ausgestaltet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., NK-Beschlüsse vom 6.11.1989 -- 3 S 3188/89 -- u. v. 30.7.1987 -- 5 S 2906/86 --, VBlBW 1988, 72), kann nicht ausgeschlossen werden, daß der Bebauungsplan "S" die bisherige Flachdachbebauung im mittleren und westlichen Plangebiet außer aus ortsbildgestalterischen Gründen auch mit Rücksicht auf die Sicherung der Aussichtslage für die höherliegenden Grundstücke vorgeschrieben hat (vgl. dazu Ziff. II. und Ziff. IV. Abs. 1 der Begründung sowie § 12 Abs. 1 u. 2 der Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan "S" i.d.F. vom 19.10.1967).

    Mit ihnen darf damit insbesondere auch sichergestellt werden, daß bauliche Anlagen ihrem Zweck entsprechend ohne Mißstände benutzbar sind (§ 3 Abs. 1 LBO), wozu auch die Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse gehört (§ 27 Abs. 1 LBO; vgl. dazu VGH Bad.-Württ., NK-Beschlüsse vom 2.8.1989 -- 8 S 3875/88 -- u. v. 30.7.1987 aaO.).

    Gleichwohl ist es eine in Jahrzehnten erhärtete Erfahrungstatsache, daß Flachdächer bei dem in Mitteleuropa herrschenden Klima nur mit hohem Aufwand dichtgehalten werden können und daß es dabei regelmäßiger Instandhaltungs-, und Instandsetzungsarbeiten in geringeren Abständen als bei geneigten Dächern bedarf (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 2.8.1989 u. v. 30.7.1987 aaO.).

    Die große Zahl der Planbefürworter ist zudem sinnfälliger Ausdruck des Wunsches nach einer Verbesserung auch der Wohnverhältnisse nach Befriedigung aktueller Wohnbedürfnisse im Plangebiet (vgl. § 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB; zur Planrechtfertigung in solchen Fällen vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 30.7.1987 aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 - BauR 2000, 1472; HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1989 - 3 S 3188/89

    Bebauungsplan - kein Nachteil bei Veränderung der Dachform

    Die Voraussetzungen für eine -- mögliche -- Ausnahme von diesem Grundsatz (vgl. dazu OVG Lüneburg aaO. sowie VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 30.7.1987 -- 5 S 2906/86 -- =VBlBW 1988, 72) liegen hier nicht vor.

    Hierzu gehört auch, daß bauliche Anlagen ihrem Zweck entsprechend ohne Mißstände nutzbar und Dächer gegen Witterungseinflüsse widerstandsfähig sein müssen (vgl. §§ 3 Abs. 1, 27 Abs. 1 LBO; zu all dem vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 aaO.).

    Daß der Anstoß zur Planänderung von betroffenen Gebietsanliegern kam ist unschädlich (vgl. zu all dem auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 aaO.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1999 - 11 A 4952/97

    Unselbständige Anschlußberufung; Zulässigkeit; Streitgegenstand; Örtliche

    Die Verpflichtung der Gemeinde zu einer Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ergibt sich jedoch unabhängig von einer solchen Verweisung aus dem Umstand, dass mit den von ihr erlassenen örtlichen Bauvorschriften Inhalt und Schranken des Eigentums geregelt werden und hierbei die Interessen der Allgemeinheit sowie die privaten Interessen des Einzelnen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 9.2.2000 - 7 A 2386/98 BauR 2000, 1472; HessVGH, Urt. v. 2.4.1992 - 3 N 2241/89 - BRS 54 Nr. 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1997 - 5 S 1949/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis eines an das Plangebiet

    Die Beschränkung der Aussicht auf die bisher freie Landschaft im Süden der vorhandenen Bebauung, die die Antragstellerin beklagt, ist im Regelfall als bloße Chance planungsrechtlich nicht geschützt (NK-Beschl. d. Senats v.14.05.1981 - 5 S 527/80 -, VBlBW 1981, 357; NK-Beschl.v. 30.07.1987 - 5 S 2906/86 -, VBlBW 1988, 72; VGH Bad.-Württ., NK-Beschl.v. 18.06.1990 - 3 S 307/90 -, VBlBW 1991, 25).

    Eine besonders schützenswerte Aussichtslage der Anlieger des Finkenwegs ist im übrigen nach Aktenlage nicht erkennbar und von der Antragstellerin auch nicht geltend gemacht (zu solchen Ausnahmefällen vgl. etwa NK-Beschl. d. Senats v. 30.07.1987, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 18.06.1990, a.a.O.; NK-Urt.v. 13.05.1997 - 8 S 2814/96).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 8 S 773/93

    Zum Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 - lediglich befürchtete Änderung eines

    Der 5. Senat des beschließenden Gerichtshofs hat darüber hinaus bereits in seinem Normenkontrollbeschluß vom 30.7.1987, (5 S 2906/86 - VBlBW 1988, 73 = NVwZ-RR 1988, 72 = ZfBR 1988, 53 = BRS Bd. 47, 35) hervorgehoben, die Erfahrung der letzten Jahrzehnte, daß Flachdächer in Mitteleuropa gegen die Einflüsse der Witterung nur mit hohem Aufwand gesichert werden können, sei eine genügende planerische Rechtfertigung für die Änderung eines Bebauungsplans, die an Stelle von Flachdächern geneigte Dächer vorschreibt (ebenso Beschluß des 3. Senats v. 18.6.1990 - 3 S 307/90 -, VBlBW 1991, 25).

    Dabei kann zugunsten der Antragsteller davon ausgegangen werden, daß der Bebauungsplan "E" in seiner 1974 beschlossenen Form bewußt auch im Interesse der Grundstückseigentümer eine bestimmte Höhenabwicklung vorsah, so daß die spätere Änderung der Aussichtsmöglichkeiten in einem Änderungsplan abwägungserhebliche Belange der Antragsteller berührte (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.7.1987, a.a.O.; Beschl. v. 18.6.1990 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01

    Festsetzung einer Gebäudehöhe zum Schutz vorhandener Flachdachbebauung

    Er hat zum einen die Sorge der Antragsteller zur Kenntnis genommen, dass die Dichtheit von Flachdächern Probleme aufwerfen kann (vgl. schon: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.7.1987 - 5 S 2906/86 - NVwZ-RR 1988, 63) und ist in dieser Frage den Ausführungen der Verwaltung in ihrer Sitzungsvorlage zum Satzungsbeschluss gefolgt.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2543/92

    Normenkontrollverfahren: Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung;

    Hintergrund der Änderungen war im allgemeinen die Erkenntnis, daß Flachdächer im Verhältnis zu normalen Giebeldächern in erhöhtem Maße reparaturanfällig sind (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 30.7.1987, BRS 47 Nr. 11), nicht jedoch die Annahme, ihre frühere Anordnung sei unzulässig gewesen.
  • OVG Niedersachsen, 15.06.1992 - 6 K 20/90

    Aufhebung einer Flachdachfestsetzung; Aufstockung; Baugestaltungssatzung;

    Deshalb kann dahinstehen, ob bereits die Erfahrung der letzten Jahrzehnte, daß Flachdächer in Mitteleuropa gegen die Einflüsse der Witterung nur mit hohem Aufwand gesichert werden können, eine genügende planerische Rechtfertigung für die Änderung eines Bebauungsplans sein kann, die anstelle von Flachdächern geneigte Dächer vorschreibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 30.7.1987, BRS 47 Nr. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 3 S 2677/96

    Befreiung von einer Bebauungsplanfestsetzung; örtliche Gestaltungsvorschrift zur

    Eine andere Frage ist es, daß die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte - wie gerichtsbekannt - gezeigt haben, daß die Dichtigkeit der Flachdächer bei dem in Mitteleuropa herrschenden Klima nur mit hohem Aufwand erreicht werden kann, namentlich in gewissen Abständen Reparaturarbeiten notwendig werden können (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 30.7.1987 - 5 S 2906/86; Beschluß vom 2.8.1989 - 8 S 3875/88 -, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2002 - 1 LA 2656/01

    Aufstockung; Außerkrafttreten; Baugenehmigung; Baugestaltung;

  • BVerwG, 04.04.1990 - 4 NB 15.89

    Beschwerde gegen Nichtvorlage der Rechtssache im Normenkontrollverfahren -

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 K 20/95

    Bebauungsplan; Inkrafttreten; Abwägungsgebot; Stellplätze; Wohnraumbedarf;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - 8 S 3248/88

    Normenkontrolle - kein Nachteil, wenn Bebauungsplan Auslöser für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1991 - 3 S 1161/91

    Zur Schutzwürdigkeit eines bislang nicht überplanten Grundstücks in Ortsrandlage;

  • BVerwG, 05.09.1989 - 1 D 63.88

    Begründung einer Ausnahme vom disziplinaren Höchstmaß auf Grund eingeschränkter

  • OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 C 2/88

    Festsetzung baugestalterischer Vorschriften

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